| EINSCHLÄGIGE RICHTLINIEN FÜR DIE BELÜFTUNG VON GEBÄUDEN
C.T.E. (ersetzt: NBE-CPI/96)
BESCHREIBUNG:
REAL DECRETO 314/2006 (KÖNIGLICHES DEKRET) vom 17. März, in dessen Rahmen die technische Bauverordnung genehmigt wird.
GEGENSTAND:
Es handelt sich um eine Normungsvorschrift, in der die grundlegenden Anforderungen an die Qualität der Gebäude und Installationen festgelegt werden. Durch diese Norm werden bestimmte Basisanforderungen bei der Errichtung von Gebäuden bezüglich der Sicherheit und Gesundheit von Personen erfüllt. Diese Anforderungen betreffen sowohl strukturelle Sicherheit und Brandschutz als auch Gesundheit, Lärmschutz, Energieersparnis und behindertengerechte Zugänge.
DETAILS:
Artikel 11: Grundlegende Anforderungen an die Sicherheit im Brandfall (SI) Artikel 13: Grundlegende gesundheitliche Anforderungen (HS))
Artikel 13: Grundlegende gesundheitliche Anforderungen (HS)
RITE
BESCHREIBUNG::
Verordnung über thermische Anlagen in Gebäuden (Reglamento de instalaciones térmicas en los edificios)
GEGENSTAND:
Festlegung der Anforderungen an die Energieeffizienz und Sicherheit, die diese für das Wohlergehen und die Hygiene von Personen bestimmten Installationen während der Planung, Berechnung, Ausführung, Wartung und Nutzung erfüllen müssen, sowie Festlegung der Verfahren, welche die Erfüllung der genannten Anforderungen ermöglichen. Als thermische Anlagen gelten fest installierte Heiz- und- Klimatisierungsanlagen (Heizung, Kühlung und Belüftung). Die Verordnung gilt für thermische Anlagen in Neubauten bzw. deren Umbau oder Modernisierung. Sie findet keine Anwendung bei thermischen Anlagen in Industrie, Landwirtschaft oder anderen Bereichen, insoweit diese nicht auf das wärmetechnische Wohlergehen und die Hygiene von Personen ausgerichtet sind.
REBT
BESCHREIBUNG:
Bestimmungen für Niederspannungsanlagen (REBT, Reglamento Electrotécnico para Baja Tensión) (2002)
GEGENSTAND:
Diese Verordnung legt die technischen Voraussetzungen und Garantien fest, die an eine Niederspannungsquelle angeschlossene elektrische Installationen erfüllen müssen.
DETAILS:
ZIELSETZUNG: a) Gewährleistung der Sicherheit von Personen und Sachgütern. b) Sicherstellung des normalen Betriebs der genannten Anlagen und Vorbeugung von Störungen in anderen Installationen und Versorgungseinrichtungen. c) Aufrechterhaltung der technischen Zuverlässigkeit und der Wirtschaftlichkeit der Anlagen.
ANWENDUNGSBEREICH:
1. Die vorliegende Verordnung gilt für elektrische Verteilungsanlagen, Stromgeneratoren für den Eigenverbrauch und Empfangsgeräte, und zwar mit folgenden Nennspannungen:
a) Wechselspannung: bis 1.000 Volt.
b) Gleichspannung: bis 1500 Volt.
2. Die vorliegende Verordnung gilt für:
a) Neuinstallationen sowie deren Umbauten und Erweiterungen.
b) Bestehende Anlagen aus der Zeit vor Inkrafttreten dieser Verordnung, an denen größere Umbauten, Instandsetzungen oder Erweiterungen vorgenommen werden.
c) Bestehende Anlagen aus der Zeit vor Inkrafttreten dieser Verordnung, hinsichtlich der Inspektionsbestimmungen, auch wenn die bei den genannten Inspektionen anzuwendenden technischen Kriterien der Vorschrift entsprechen, in deren Rahmen sie genehmigt wurden.
UNE-EN 13779:2005 (ersetzt: UNE 100011:1991)
BESCHREIBUNG:
Belüftung von Nichtwohngebäuden. Anforderungen an Belüftungs- und Klimatisierungssysteme.
GEGENSTAND:
Dieses Dokument gilt für die Planung von Belüftungs- und Klimatisierungssystemen für Bereiche in Nichtwohngebäuden, in denen sich Personen aufhalten. Der Schwerpunkt liegt auf der Definition der relevanten Parameter für diese Systeme. Gebäude mit natürlicher Belüftung sind nicht Gegenstand der Applikationsbeschreibungen in diesem Dokument.
Zur Klassifizierung im Rahmen dieser Richtlinie werden verschiedene Kategorien verwendet. Für einige Werte werden Beispiele angegeben; für die Anforderungen sind die typischen Wertebereiche und entsprechende Standardwerte aufgeführt. Die in diesem Dokument angegebenen Standardwerte sind dann zu verwenden, wenn keine anderen Werte spezifiziert werden. Die Klassifizierung muss grundsätzlich dem Gebäudetyp und der vorgesehenen Nutzung desselben entsprechen. Die Grundlagen der Klassifizierung sind zu erläutern, sofern nicht die in der Richtlinie angegebenen Beispiele verwendet werden. Die landesspezifischen Vorschriften sind grundsätzlich einzuhalten, selbst dann, wenn die entsprechenden Werte außerhalb der in diesem Dokument aufgeführten Bereiche liegen.
DETAILS:
Festlegung der Richtlinien für Belüftungssysteme mit dem Ziel, ein komfortables und gesundes Ambiente im Innenbereich zu schaffen.
UNE 100165:2004 (ersetzt: UNE 100165:1992)
BESCHREIBUNG:
Klimatisierung. Rauchfreihaltung und Belüftung von Küchen.
GEGENSTAND:
Ziel dieser Richtlinie ist die Festlegung der Kriterien für die Berechnung und Planung mechanischer Belüftungssysteme in Industrieküchen. Zweck der Richtlinie ist es nicht, Designkriterien für die verschiedenen Typen von Abzugshauben vorzuschreiben, um die Absaugeffizienz zu optimieren. Die Richtlinie gilt für gewerbliche, mit Strom oder einem beliebigen Brennstoff betriebene Küchen.
DETAILS:
Das von einer Abzugshaube abgesaugte Luftvolumen ist der wichtigste Faktor bei der Belüftung von Indstrieküchen.
UNE 100166:2004 (ersetzt: UNE 100166:1992)
BESCHREIBUNG:
Klimatisierung. Belüftung von Parkgaragen.
GEGENSTAND:
Ziel dieser Richtlinie ist die Festlegung der Kriterien für die Berechnung und Planung mechanischer Belüftungssysteme für unterirdische Parkgaragen sowie natürlicher Belüftungssysteme für oberirdische Parkgaragen. Die Richtlinie gilt für öffentlich genutzte Parkgaragen.
DETAILS:
Der Volumenstrom der Belüftung darf unter keinen Umständen unter 18 m3/h * m2 betragen.
UNE-EN 12101-3:2002
BESCHREIBUNG:
Anlagen zur Rauch- und Wärmfreihaltung. Teil 3: Bestimmungen für maschinelle Rauch- und Wärmeabzugsgeräte.
GEGENSTAND:
In diesem Teil werden die erforderlichen Elemente und Prüfverfahren für Rauch- und Wärmeabzugsgeräte spezifiziert, die zur Installation als Teil eines Systems zur Belüftung sowie zur Wärme- und Rauchfreihaltung vorgesehen sind. Außerdem sind die Zulassungsverfahren für die Auswahl einer Reihe von mechanischen Wärme- und Rauchabzugsgeräten und der entsprechenden Motoren, basierend auf einer begrenzten Anzahl an Testläufen, angegeben.
DETAILS:
Klassifizierung nach Temperatur und Betriebsdauer des Ventilators. Klasse F400 (400º C/2 Stunden).
UNE-EN 12101-6:2006 (ersetzt: UNE 100040:1996)
BESCHREIBUNG:
Anlagen zur Kontrolle von Rauch- und Wärmeströmungen. Teil 6: Anforderungen an Differenzdrucksysteme. Bausätze.
GEGENSTAND:
Diese Richtlinie umfasst die Informationen über die Anforderungen an die Planung, Berechnungsverfahren, Installation und Prüfung von Systemen zur Rauchbegrenzung mithilfe von Differenzdruck.
DETAILS:
Für die Zuführung von Außenluft in einen mit Druck beaufschlagten Raum müssen mechanische Ventilatoren und bei Bedarf entsprechende Belüftungskanäle verwendet werden.
|